Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen von juristischen Personen, also hauptsächlich von Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AGs), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) oder Genossenschaften, erhoben wird. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können ebenfalls der Körperschaftsteuer unterliegen. In Deutschland wird die Körperschaftsteuer vom zuständigen Finanzamt festgesetzt und erhoben. Sie ist unabhängig von der Rechtsform oder Größe des Unternehmens und wird grundsätzlich auf das weltweite Einkommen der Unternehmen erhoben, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben.
Zu den steuerbaren Einkommen gehören unter anderem Gewinne aus dem Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dabei wird nicht nur der laufende Gewinn besteuert, sondern auch stillen Reserven, die zum Beispiel durch die Veräußerung von Betriebsvermögen oder Beteiligungen freigesetzt werden. Die Körperschaftsteuer ist mit ihren Regelungen und Besonderheiten ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuersystems und hat erhebliche Auswirkungen auf die Finanzplanung und Entscheidungsprozesse in Unternehmen.