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Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag ist ein steuerliches Förderinstrument, das kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland zur Verfügung steht, um geplante Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bereits vor ihrer Durchführung steuerlich geltend zu machen. Die Regelung ermöglicht es, bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer geplanten Investition als Betriebsausgaben abzuziehen, bevor die Investition tatsächlich getätigt wird. Dies führt zu einer vorübergehenden Senkung der Steuerlast des Unternehmens und kann eine wertvolle Liquiditätshilfe darstellen.

Um den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen, muss der Unternehmer jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass die geplante Investition innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre tatsächlich durchgeführt wird. Wird die Investition nicht wie geplant durchgeführt, muss der vorab in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag rückwirkend aufgelöst und nachversteuert werden. Daher sollte die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags gut überlegt und geplant sein. Der Investitionsabzugsbetrag bietet insgesamt eine effektive Möglichkeit, Investitionen steuerlich vorzuziehen und die Steuerlast zu optimieren.

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